Liebe (stellvertretende) Delegierte,
liebe Engagierte in den lokalen ACKs in Niedersachsen,
mit dem gestrigen Tag trat die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Die darin getroffenen Veränderungen zu den vorherigen Bestimmungen betreffen auch die Kirchen, ihre Gottesdienste und Feiern.
Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Punkte:
- Bei kirchlichen Zusammenkünften wie z.B. Gottesdiensten ist das Tragen medizinischer Masken ab sofort vorgeschrieben. Dazu zählen sowohl OP-Masken, FFP2- und FFP3-Masken sowie Einwegmasken mit den Kennzeichnungen KN95 und N95. Die bekannte „Alltagsmaske“ (Stoffmaske) ist davon explizit ausgenommen.
- Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumlichkeiten ist bei zu erwartenden Besucherzahlen, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können, eine Anmeldeerfordernis für die Teilnehmenden vorzusehen.
- Ist zu erwarten, dass ein Gottesdienst von zehn oder mehr Personen besucht wird, so muss das zuständige Ordnungsamt zwei Tage zuvor informiert werden (über Art, Ort, Zeitpunkt und Umfang der Zusammenkunft). Ausnahme: Es werden lokal mit der zuständigen Behörde andere Verfahren vereinbart. Über Letzteres informieren Sie sich bitte vor Ort.
Die aktuelle Verordnung finden sie online unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich hoffe, Sie alle kommen gut und gesund durch diese Zeit.
Bleiben Sie behütet und gesund!
Herzliche Grüße,
Johannes Ebbersmeyer